BGH Urteil zu Cookies – ein Umdenken für Verlage und professionelle Blogger ist nötig

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BGH Urteil zu Cookies – ein Umdenken für Verlage und professionelle Blogger ist nötig

Verlage und professionelle Blogger setzen fast ausschließlich auf Werbeintegrationen von Drittanbietern, um ihr digitales Angebot zu refinanzieren. Das BGH Urteil bietet für einige Publisher mit existierendem Kundenstamm aber auch eine gigantische Chance sich aus der Abhängigkeit der US-Giganten zu befreien, wenn sie jetzt konsequent entscheiden.

 

Was sind die Kernpunkte des Urteils?

 

  • Werbe-Cookies müssen aktiv vom Nutzer zugelassen werden, ein einfaches „Okay“ reicht nicht
  • Für Websitebetreiber könnte damit eine wichtige Refinanzierungssäule wegbrechen
  • Technologisch und wirtschaftliche Herausforderungen in den nächsten Monaten
  • Tech-Giganten mit Browser könnten die heimlichen Profiteure sein

Das gestern vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündete Urteil (Rechtssache Planet49 (Az. I 49 7/16)) zur verpflichtenden Zustimmung von technischen und werblichen Cookies durch den Nutzer hat weitreichende Folgen für Onlineverlage, professionelle Blogger und Websitebetreiber.

 

Das Tech-Magazin T3N sieht in diesem Urteil „einen Paradigmenwechsel für den Onlinewerbemarkt“, der letztlich kommerzielle Folgen für digitale Publisher haben wird. Durch das Urteil wird es schwerer und auch weniger attraktiv personalisierte Werbung über Third-Party-Cookies auszuspielen.

 

Der in der FAZ zitierte Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) beklagt sich darüber, dass das Urteil kein „digitales Augenmaß“ besäße. Vizepräsident Thomas Duhr fügte an, dass die Grundlage für dieses Urteil bereits sechs Jahre zurück liegen würde und sich seitdem vieles verändert hätte.

 

Third-Party-Cookies für Werbung dürften sterben

 

Cookies von Drittanbietern haben es immer schwerer. Zum einen müssen Nutzer aktiv einwilligen, dass sie Cookies akzeptieren, die ihr Surfverhalten mit dem Ziel auswertet, ihnen überall „passende“ Werbung anzeigen zu können. Zum anderen blockieren immer mehr Browser diese Third-Party-Cookies von sich aus. Letztlich dürfte diese Entwicklung Google mit dem Browser Chrome in die Hände spielen und die Macht von Alphabet Inc. weiter ausbauen.

 

Was bedeutet das jetzt für Publisher und Verlage?

 

Neben den technischen Umbauten, die einige Häuser jetzt an ihren Portalen vornehmen müssen, damit sie den Vorgaben des BGH entsprechen, ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt noch einmal die eigene digitale Ausrichtung und das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Gerade Verlage machen mit Ihren Inhalten und Reichweiten die Tech-Giganten reich. Warum? Weil die Tech-Giganten sehr viel über die Nutzer wissen, die Verlage aber nicht. Die Assets der Verlage sind die Artikel und die müssen in den Mittelpunkt der Wertschöpfung rücken. Die Relevanz der Werbeanzeige darf nicht mehr am Nutzer via Cookie hängen, sondern am Artikel selbst. Verlage müssen selbst in die Lage versetzt werden, relevante Werbung für Nutzer auszuspielen. Und das können sie auch, denn sie haben ja bereits 3 von 4 Komponenten, die dafür notwendig sind:

 

  1. Die Inhalte
  2. Die Leser
  3. Die Werbekunden (aus der Printdatenbank)

Was fehlt ist eine Technologie, die diese Komponenten orchestriert. Eine Plattform, die für und mit den Verlagen an der Zukunft des digitalen Journalismus arbeitet. Eine Plattform, die den Verlagen die Datenhoheit und 100 Prozent der digitalen Werbeerlöse garantiert.

 

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Quellen:

https://t3n.de/news/bgh-urteil-cookie-tot-seht-ein-1285293/

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/bgh-urteil-cookie-zustimmung-darf-nicht-voreingestellt-sein-16789925.html

https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/internetwirtschaft-was-das-cookie-urteil-des-bgh-fuer-die-internetwirtschaft-bedeutet/25868182.html?ticket=ST-4427775-2L0JLvOFpMTRgekedoIM-ap2

 

Sitting Wolf

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