Mit Headless CMS Software Amtsblatt digital veröffentlichen
Hallo liebe Stadt, liebe Gemeinde,
Es ist an der Zeit, das Image des Amtsblattes zu entstauben! Weg mit der veralteten Vorstellung, dass es nur als gedruckte Zeitung oder PDF im Internet existiert. Wir haben gute Neuigkeiten - der wissenschaftliche Dienst des Bundes hat schon 2017 entschieden, dass ein rein digitales Amtsblatt durchaus zulässig ist.
Doch "digital" bedeutet mehr als nur ein PDF. Immer mehr Menschen nutzen das Internet überwiegend mobil. Wie wäre es, wenn Dein Amtsblatt über eine Vielzahl von Kanälen zugänglich ist, darunter Websites (für Mobil und Desktop), mobile Apps, Intranets, Displays (DooH), Social Media und ja, auch als PDF. Mit unserem Headless CMS, dem publizer®, ist genau das möglich.
Werbung im Amtsblatt? Warum nicht! Sie kann helfen, die Produktionskosten zu refinanzieren. Und keine Sorge, eine rein digitale Veröffentlichung spart Dir nicht nur die Kosten für Satz, Papier und Druck, sondern ermöglicht auch eine werbliche Vermarktung des Umfelds. Unser publizer® mit integriertem Werbeanzeigenmanagement (AdManagement) kann Dir dabei helfen - selbstverständlich DSGVO-konform.
Aber was darf ein Amtsblatt eigentlich? Laut dem sogenannten Crailshaimer Urteil ist es Deine Aufgabe, über Dein Tun zu informieren und Dein Handeln zu erklären. Dabei sollte das Amtsblatt nicht über allgemeine Themen berichten. Stell Dir vor, Du könntest Vereinen oder regionalen Verbänden mehr Sichtbarkeit geben, indem Du ihnen ein Portal zur Verfügung stellst, auf dem sie Meldungen direkt einstellen können. Mit dem publizer® ist genau das möglich!
Lass Dein Amtsblatt mit publizer® sexy werden, Kosten sparen und sogar profitabel betrieben werden. Sprich uns an - wir freuen uns auf Dich!