CMS für Amtsblätter zur digitalen Veröffentlichung und Vermarktung

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CMS für digitale Amtsblätter Symbolbild Zeitungen wöchentliche / pixabay sweetlouise

CMS für Amtsblätter zur digitalen Veröffentlichung und Vermarktung

Das Image des Amtsblattes ist verstaubt. Im Regelfall kommt es als gedruckte Zeitung in die Auslagestellen in Rathäusern, Ämtern oder auch bei Bäckern. Immer häufiger wird es auch als PDF oder in Form von Einzelartikeln im Internet bereitgestellt.

Darf ein Amtsblatt rein digital veröffentlich werden

Mit dieser Frage hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundes bereits im Jahr 2017 befasst und kommt zu dem Entschluss, dass durch die "Rechtsvorschrift des Bundes bestimmte Pflicht zur Publikation in einem amtlichen Mitteilungs- oder Verkündungsblatt des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde (…) zusätzlich oder ausschließlich durch eine elektronische Ausgabe erfüllt werden.“

Dabei ist sicherzustellen, dass jeder – auch ohne eigenen Zugang zum Internet – die elektronischen Bekanntmachungen einsehen kann und dass diese dauerhaft und unverändert zugänglich sind.

Ausnahmen können entstehen, wenn andere Normen und Gesetze, wie beispielsweise die §§ 3, 4a BauGB, eine ausschließlich digitale Veröffentlichung noch nicht gestatten. Hier können dann eigene und weniger aufwendige Publikationen erstellt werden.

Wenn digital, dann auf möglichst vielen Kanälen

Das digitale Bereitstellen von Informationen hat den großen Vorteil, dass die Inhalte und Bekanntmachungen sehr schnell und ortsunabhängig verteilt werden können. Ein reines PDF ist dabei in der Regel jedoch nicht mehr ausreichend, da immer mehr Menschen das Internet überwiegend mobil nutzen und ein PDF auf dem Smartphone schwer zu lesen ist.

Aus diesem Grund müssen Bund, Länder und Gemeinden eine übergreifende Lösung haben, die zum einen die Informationen zentral bereithält und zum anderen in geeigneter Form auf unterschiedlichen digitalen Endgeräten und Kanälen zur Verfügung stellt.

  1. Websites (Mobil und Desktop)
  2. Mobile Apps
  3. Intranets
  4. Displays (DooH)
  5. Social Media
  6. PDFs

Um eine solche Frontend unabhängige Bereitstellung von Inhalten sicherzustellen, benötigt man ein sogenanntes Headless CMS, dass die Informationen per API an den jeweiligen digitalen Kanal übergibt und dann entsprechend darstellt.

Digitale Vermarktung von Amtsblättern

Werbung in Amtsblättern ist die Regel. Mit den Werbeanzeigen sollen die Produktionskosten für die Publikationen refinanziert werden. Viele Städte und Gemeinden haben externe Firmen oder sogar Verlage mit der Produktion des jeweiligen Amtsblatts beauftragt, die sich dann um die Erstellung der Inhalte, die Vermarktung der Werbeanzeigen und auch den Druck kümmern.

Wer sein Amtsblatt zukünftig rein digital veröffentlichen möchte, der spart sich auf jeden Fall die Satz-, Papier- und Druckkosten. Einer werblichen Vermarktung des Umfelds steht dennoch nichts im Wege.

Auch hier kann ein Headless CMS mit integriertem Werbeanzeigenmanagement (AdManagement) helfen. Wichtig ist dabei, dass die Lösung konform zur DSGVO ist und die Lesenden des Amtsblatts keine Angst um ihre persönlichen Daten haben müssen.

Presseähnliche Erzeugnisse und Staatsferne der Presse

Was darf ein Amtsblatt eigentlich? Mit dem sogenannten Crailshaimer Urteil wurde klar, was genau die Aufgabe von Amtsblättern ist und wo die publizistischen Grenzen liegen.

Auf Deutschlandfunk ist eine Erklärung des Fachmagazins „Kommunal“ zu lesen, die das Crailshaimer Urteil zusammenfast: „Das Gericht sagt sehr deutlich, die Gemeinden dürfen ihrer Informationspflicht nachkommen – das heißt: Gemeindeblätter und Amtsblätter sollen sich und ihre Politik erklären. Sie sollen nur nicht über die Dinge berichten, die drumherum passieren.“

Demnach sind folgende Dinge erlaubt:

  • Berichte über ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen.
  • Wie kommt der Strom auf die Wiese?
  • Welche ordnungsrechtlichen Dinge sind zu beachten?
  • Welche Baustellen gibt es?

Im Prinzip sollen Amtsblätter über ihr Tun informieren und das Handeln erklären. Tabu sind dagegen allgemeine Themen, wie Meisterfeiern (im Fall des Dortmunder Amtsblatts) oder Tipps und Tricks (Ratgeber) das allgemeine Leben betreffend.

Wenn es darum geht Vereinen oder regionalen Verbänden mehr Sichtbarkeit zu geben, die Ressourcen zur Erstellung jedoch nicht ausreichen, kann ein Plattformansatz helfen. Das heißt, die Stadt oder die Gemeinde stellen ein Portal zur Verfügung, über das entsprechende Meldungen direkt eingestellt werden können. Diese Inhalte müssen dann vor der Veröffentlichung durch eine Redakteurin oder einen Redakteur freigegeben werden.

Mit dem publizer® als Headless CMS können Amtsblätter sexy werden, Kosten sparen und sogar profitabel betrieben werden.

Thomas Sitting Wolf

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